AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestis GmbH
Bischofstraße 9
4020 Linz
UID-Nr.: ATU79583559
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Tortenmehr, Stefanie Feneberger, Bischofstraße 9, 4020 Linz als Auftragnehmer (im Folgenden kurz „Tortenmehr“) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gelten diese AGB für alle laufenden und auch künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Tortenmehr und dem Kunden.1.2. Durch Abgabe einer Bestellung (sei es schriftlich oder mündlichen im Verkaufsgeschäft, Bischofstraße 9, 4020 Linz oder online) anerkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB und erklärt sich mit den untenstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Tortenmehr NICHT an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich und zur Gänze.
1.4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich und sinnmäßig der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Vertragsabschluss/Leistungsumfang
2.1. Alle Angebote von Tortenmehr sind freibleibend. Die Darstellung von Produkten im Verkaufslokal, einem Werbefolder, etc. oder in einem Onlineshop stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Eine Bestellung des Kunden gilt als Angebot an Tortenmehr. Die Bestellung kann persönlich (im Geschäft), per E-Mail, im Onlineshop oder auf postalischem Wege erfolgen. Tortenmehr behält sich das Recht vor, Bestellungen/Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.2.2. Erst mit der Annahme der Bestellung durch Tortenmehr kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Tortenmehr und dem Kunden zu Stande. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von Tortenmehr durch Übermittlung der Auftragsbestätigung, persönlich, per E-Mail oder Post bestätigt wurde. Tortenmehr ist bei Annahme nur zur Erbringung der in der Bestellung ausdrücklich genannten Leistungen um den dort genannten Preis verpflichtet (=ausschließlicher Leistungsumfang). Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
2.3. Nachträgliche Änderungswünsche, wie z.B.: Änderung der Geschmacksrichtung, Erhöhung der Stückzahl, Zusatzwünsche hinsichtlich Dekoration, etc., bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch Tortenmehr und gelten als Vertragsänderung. Tortenmehr ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen.
2.4. Terminreservierung:
Terminreservierungen (= Beauftragung einer Leistung für einen bestimmten Termin) des Kunden sind stets verbindlich und gelten als verbindliche Bestellung die rechtswirksam wird, wenn sie von Tortenmehr durch Übermittlung der Auftragsbestätigung persönlich, per E-Mail oder Post bestätigt wurde. Bei Terminreservierungen sind die konkreten Auftragsdetails, insbesondere Lieferort (falls Lieferung erwünscht), Tortengröße, Stückzahl, Dekoration, vom Kunden, bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Termin, an Tortenmehr schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Für den Fall, dass es der Kunde bis zu diesem Stichtag unterlässt, die konkreten Auftragsdetails an Tortenmehr bekannt zu geben, kommt Tortenmehr das Recht zu, vom Vertrag sofort zurück zu treten und die Terminreservierung zu stornieren. Der Kunde wird hiervon schriftlich verständigt.2.5. Künstlerische Gestaltungsfreiheit:
Jedes Produkt/Erzeugnis von Tortenmehr ist ein Unikat und wird händisch (künstlerische Tätigkeit) gefertigt. Es kann daher vorkommen, dass Erzeugnisse von einer Vorlage abweichen. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die Erzeugnisse auch von der Vorlage (zB. Foto) abweichen können. Eine Abweichung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises.Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des Kunden ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragsbestandteil. Die auf der Homepage www.tortenmehr.at abrufbaren Bilder stellen lediglich Beispielbilder dar, anhand deren der Kunde leichter auswählen kann was dieser bestellen möchte.
2.6. Urheberrecht, geschütztes Bildmaterial, Rechte Dritter an Druckmotiven:
Das Angebot von Tortenmehr –umfasst ua. Auch die Umsetzung kundenspezifischer Gestaltungsvorgaben, insbesondere auch nach Vorlagen des Kunden. Beauftragt der Kunde Tortenmehr mit der Gestaltung eines Produktes etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, bestätigt der Kunde damit ausdrücklich, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist, räumt der Kunde Tortenmehr zudem ein entsprechendes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Druckvorlagen ein. Erteilt der Kunde Tortenmehr einen Auftrag zur Gestaltung eines Produktes, etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, ohne Inhaber der hierzu erforderlichen Rechte zu sein, erklärt der Kunde ausdrücklich Tortenmehr –Schad- und klaglos zu halten und haftet er gegenüber Tortenmehr für alle daraus resultierenden Rechtsfolgen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Tortenmehr Bildmaterial von hergestellten Produkten zu Werbezwecke verwenden darf.
- Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Tortenmehr angegebenen Preise. Sofern nicht anders angeführt verstehen sich die Preise inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche gelten die in der Bestätigung der Vertragsänderung von Tortenmehr angegebenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, sind sämtliche Preisangaben als Bruttopreise „ab Werk“ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. alle mit der Lieferung/dem Versand entstehenden Kosten und Spesen, trägt der Kunde. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Kunden.3.2. Anzahlung
Ab einem Auftragswert von EUR 300,00 brutto ist eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung auf das dort angegebene Bankkonto oder in Bar im Geschäft zu tätigen.Liegt ein Auftragsenddatum ab Bestellung 3 Monate oder mehr in der Zukunft wird auch unter einem Gesamtauftragswert von 300,- € eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig. Auch dieser Betrag ist sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung auf das dort angegebene Bankkonto oder in Bar im Geschäft zu tätigen.
Bis zu einen gesamt Auftragswert von 300,- € ist der Differenzbetrag bar bei Abholung bzw. Übergabe oder Lieferung zu begleichen. Tortenmehr behält sich jedoch das Recht vor, auch bei einem Auftragswert von weniger als 300,- € zu verlangen, dass der Restbetrag 7 Werktage vor Abholung bzw. Lieferung (Auftragsdatum) in bar oder per Überweisung beglichen sein muss.
Liegt der Bestellwert bei über 300,- € ist der der Restbetrag spätestens 7 Werktage vor Abholung bzw. Lieferung (Auftragsdatum) in bar im Geschäft oder per Überweisung auf das angegeben Geschäftskonto von Tortenmehr zu leisten.
Bei Last-Minute-Bestellungen werden je nach Möglichkeit und Situation die Zahlungsmodalitäten individuell vereinbart.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass Tortenmehr vor Einlangen der Anzahlung nicht verpflichtet ist irgendwelche Tätigkeiten zu erbringen. Dies selbst wenn dadurch die Bestellung nicht zum vereinbarten Termin fertig wird.
3.3. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen von Tortenmehr sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Tortenmehr alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (ZB Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten).3.4 Stornierung
Die Stornierung einer Bestellung kann nur schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Stornierungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von pauschal 7,- € eingehoben. Eine Stornierung bis 3 Monate vor dem vereinbarten Leistungstermin ist kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor dem vereinbarten Liefertermin sind 30% des Auftragswertes an Stornokosten zu bezahlen bzw. wird die Anzahlung zur Deckung der Kosten einbehalten. Bei Stornierung bis zu 1 Monat vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50% des Auftragswertes fällig. Bei Stornierungen die weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, ist der komplette Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.3.5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Waren/Gegenstände Eigentum von Tortenmehr. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Kunde verpflichtet sich, Tortenmehr unverzüglich und auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Gegenstände zu verständigen. Der Kunde hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum von Tortenmehr an der Ware hinzuweisen. Kosten und Schäden die Tortenmehr hierdurch eventuell trägt der Kunde.
- Leihgegenstände
Bei Tortenständern und sämtlichen anderen mitgelieferten bzw. übergebenen Gegenständen, zB. Tabletts, Etageren, Kühlboxen, Dekorationsmaterial, etc. handelt es sich um Leihgegenstände, für die der Kunde ab der Übergabe bzw. Lieferung des Leistungsgegenstandes haftet. In der Auftragsbestätigung bzw. spätestens bei Abholung oder Lieferung wird von Tortenmehr aufgelistet, welche Leihgegenstände Teil der Lieferung sind. Für Leihgegenstände ist eine Kaution von 50,- € bis 200,- € (abhängig vom Leihgegenstand – bestimmt von Tortenmehr) in bar bei Entgegennahme der Gegenstände zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe, des Leihgegenstandes (d.h. unbeschädigt und gereinigt,) innerhalb von 5 Werktagen ab Entgegennahme ist keine Leihgebühr zu bezahlen und wird die Kaution rückerstattet. Danach wird eine Leihgebühr von 50,- € pro angefangene Woche in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgegenstandes wird die Kaution zur Gänze einbehalten.
- Selbstabholung, Lieferung
5.1. Sofern nicht anders vereinbart ist der bestellte Leistungsgegenstand selbst vom Kunden bis zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der bestellte Leistungsgegenstand nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Neuherstellung, Ersatzlieferung, etc. Da es sich ausschließlich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt und Tortenmehr den Vertrag erfüllt hat, besteht auch kein Rückgaberecht und ist der Rechnungsbetrag – auch bei Verstreichen des Abholungstermins – zur Gänze fällig.5.2. Lieferung
Eine Lieferung oder Versendung ist möglich, sofern diese ausdrücklich zwischen Tortenmehr und dem Kunden vereinbart wird. Tortenmehr behält sich das Recht vor, die Vereinbarung einer Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Jede Versendung/Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.Für jeden gefahrenen Kilometer werden 0,85 Cent verrechnet jedoch mindestens € 25,00 (inklusive KM für Rückfahrt zum Firmensitz) in Rechnung gestellt. Der Aufbau des Leistungsgegenstandes sowie etwaige Dekorationsarbeiten gelten nur dann als im Preis inkludiert, wenn diese ausdrücklich zwischen Tortenmehr und dem Kunden vereinbart wurden.
Soweit Teillieferungen möglich sind, ist Tortenmehr auch berechtigt, Teillieferungen auszuführen.
5.3. Gefahrenübergang
Ab Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden, an einen Bevollmächtigten des Kunden, hierzu zählen insbesondere Caterer, Restaurants, etc., oder an einen vereinbarten Transporteur, gehen sämtliche Risiken und Gefahren sowie die Haftung auf den Kunden über. Der Kunde oder die bevollmächtigte Person hat nach Übergabe dafür Sorge zu tragen, dass der Leistungsgegenstand bei Bedarf entsprechend gekühlt bzw. verwahrt wird. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung, Handhabung, oder beim Aufbau durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte entstehen, übernimmt Tortenmehr keine Haftung.
- Gewährleistung
6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, etwaige Mängel Tortenmehr– bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Ist der Kunde Konsument iSd KSchG so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.6.2. Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, etc.) – innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung. Ist der Kunde Konsument iSd KSchG so gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.3. Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Gewährleistungsbehelfe untunlich sind, kann der Kunde – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn Tortenmehr einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch Tortenmehr, wobei Tortenmehr verlangen kann, dass der Kunde die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr und Kosten von Tortenmehr an Tortenmehr versendet. Der Kunde ist verpflichtet, Tortenmehr die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.
- Schadenersatz/Haftungsausschluss leichte Fahrlässigkeit
7.1. Schadenersatzansprüche gegen Tortenmehr oder eine Haftung von Tortenmehr für Schäden (aus welchem Rechtsgrund auch immer; insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen) sind ausgeschlossen sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.7.2 Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt bei Konsumenten iSd KSchG nicht für Personenschäden oder an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
- Belehrung Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG
8.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, und seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.8.2. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25,- €, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50,- € nicht übersteigt.
4) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
5) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.8.3. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- Belehrung Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
9.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ist Tortenmehr seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 FAGG vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt Tortenmehr Stefanie Feneberger die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
9.2. Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
- die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat.
Somit hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Bestellung von Torten, Cakepops, Cupcakes und anderen schnell verderblichen Lebensmittelprodukten, sowie bei nach Kundenspezifikation angefertigten Produkten, -Schokoladen oder anderen Schokolade-Produkten.
9.3. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Tortenmehr alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von Tortenmehr angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
Tortenmehr kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückerhalten wurde, oder der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat. Dies gilt nicht, wenn Tortenmehr – Stefanie Feneberger angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an Tortenmehr – Stefanie Feneberger zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.
9.4. Der Verbraucher haftet gegenüber Tortenmehr für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.
- Allergiehinweise
10.1. Etwaige Allergien sind bei der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. Tortenmehr ist wichtig jene Konditoreiprodukte die speziell nach ernährungsspezifischen Wünschen des Kunden erstellt werden, getrennt von anderen Konditoreiwaren zu produzieren. Da diese jedoch in derselben Umgebung wie alle anderen Produkte hergestellt werden, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch dieses Produkt Spuren allergener Zutaten enthält. Tortenmehr übernimmt keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen. Gerne informiert Tortenmehr vorweg im Detail über die Zutaten und Allergene Zutaten. Der Kunde bzw. die bevollmächtigte Person/Caterer/Restaurant bekommt zusätzlich bei Übergabe/Lieferung der Konditorwaren die gesetzlich geregelten Allergiehinweise ausgehändigt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und übernimmt die Haftung, dass diese Allergiehinweise gut sichtbar für alle Personen, die die Konditorware verzehren aufgelegt werden oder diese über die Inhalte informiert werden. Eine Haftung von Tortenmehr für Schäden die aus nicht bekannt gegebenen Allergien, etc. resultieren ist ausdrücklich ausgeschlossen.10.2. Bei Produkten die direkt im Shop verkauft werden sind die Allergene gut sichtbar in der Vitrine angeführt. Auch hier übernimmt Tortenmehr jedoch keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen, etc. und wird eine solche Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Tortenmehr kann nicht garantieren, dass in den Produkten keine anderen Spuren von z.B. Nüssen, usw. enthalten sind da alle Produkte in derselben Umgebung hergestellt werden.
- Datenschutz
11.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Kontodaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Kontodaten), z.B. Zusendung von Werbematerial, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen von Tortenmehr automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden.Diese Einwilligung kann jederzeit bei
Bestis GmbH
Bischofstraße 9
4020 Linz
0664/3722997
widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.11.2. Tortenmehr legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten des Kunden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel (zB Schäden aufgrund von Fehlern/Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten; Manipulationen durch Dritte; Übertragung von Viren) kann jedoch nicht übernommen werden und wird ausgeschlossen.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge/Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht bzw. wird die Anwendung österreichischen Rechts (soweit gesetzlich zulässig) vereinbart. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.12.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Tortenmehr in 4020 Linz.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten – ausgenommen der Kunde ist Konsument iSd KSchG – ist der Geschäftssitz von Tortenmehr in 4020 Linz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist.
12.4 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse.
12.5 Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Tortenmehr abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tortenmehr